Donnerstag, 26. Februar 2015

Kompromiss im Rechts­streit um Baal-Aufführung

Die um­strit­te­ne Münch­ner „Baal“-Ins­ze­nie­rung von Frank Cas­torf (63) darf nur noch zwei­mal ge­zeigt wer­den. Dar­auf ei­nig­ten sich der Suhr­kamp-Ver­lag als Ver­tre­ter der Ber­tolt-Brecht-Er­ben und das Re­si­denz­thea­ter am letzten Mitt­woch vor dem Münch­ner Land­ge­richt.

Der Ver­gleich wur­de nach sechs­ein­halb St­un­den Ver­hand­lung am spä­ten Abend er­zielt. Die Auf­füh­run­gen am 28. Fe­bru­ar in Mün­chen und im Mai beim Thea­ter­tref­fen in Ber­lin fin­den noch statt; al­le wei­te­ren ge­plan­ten Auf­füh­run­gen ent­fal­len. Das Münch­ner Re­si­denz­thea­ter ver­pflich­te­te sich, ei­ne Un­ter­las­sungs­er­klä­rung zu un­ter­zeich­nen.

Der An­walt des Re­si­denz­thea­ters hat­te in der Ver­hand­lung zu­nächst vor­ge­schla­gen, das Thea­ter­stück nicht über die be­reits ge­plan­ten Ter­mi­ne im Fe­bru­ar und März so­wie beim Thea­ter­tref­fen in Ber­lin hin­aus auf­zu­füh­ren, au­ßer­dem den Ti­tel zu än­dern, vor je­der Auf­füh­rung auf die Pro­ble­ma­tik hin­zu­wei­sen und sich beim Suhr­kamp-Ver­lag be­son­ders zu be­dan­ken. Das lehn­te der Ver­lag ab.

Mehr­fach hat­te der Rich­ter wäh­rend der Ver­hand­lung ver­sucht, An­walt und Jus­ti­zi­a­rin des Suhr­kamp-Ver­la­ges von der Mög­lich­keit ei­ner Ei­ni­gung zu über­zeu­gen und die be­reits ge­plan­ten wei­te­ren Auf­füh­run­gen statt­fin­den zu las­sen. Erst nach mehr­stün­di­gen Zeu­gen­ver­neh­mun­gen lenk­te Suhr­kamp ein.

Als Ver­tre­ter von Brechts Er­ben hat­te Suhr­kamp beim Land­ge­richt Mün­chen ei­ne einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ge­gen die Ins­ze­nie­rung am Re­si­denzthea­ter be­an­tragt. Bei Cas­torfs In­ter­pre­ta­ti­on han­de­le es sich um ei­ne „nicht au­to­ri­sier­te Be­ar­bei­tung des Stü­ckes“. Der Re­gis­seur hat dem „Baal“ in sei­ner Ins­ze­nie­rung zahl­reiche Fremd­tex­te hin­zu­ge­fügt. Da­bei geht es et­wa um die Rol­le des Wes­tens in Süd­ost­asi­en wäh­rend des Viet­nam­kriegs: der un­er­sätt­li­che Baal wird zur Al­le­go­rie.

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