König Johann unterschreibt die »Magna Carta«.
Historisierende Darstellung von 1868
Die »Magna Carta« gilt als wichtigste Quelle des englischen Verfassungsrechts und feiert heute ihren 800. Jahrestag. Im »Lincoln Castle« kann man eine von vier erhalten gebliebenen Kopien besichtigen.
Die in Latein verfasste »Magna Carta« (dt. „große Urkunde der Freiheiten“), ist eine von König Johann Ohneland zu Runnymede in England am 15. Juni 1215 besiegelte Vereinbarung mit dem revoltierenden englischen Adel - eine Kompromisslösung zur Scherung der Herrschaft des nach mehreren erfolglosen Kriegen angeschlagengen Königs.
Sie gilt als die wichtigste Quelle des englischen Verfassungsrechts. Ein bedeutender Teil der »Magna Carta« ist eine wörtliche Kopie der Charter of Liberties Heinrichs I., die dem englischen Adel seine Rechte gewährte. Die Magna Carta verbriefte grundlegende politische Freiheiten des Adels gegenüber dem englischen König, dessen Land seinerzeit Lehen des Papstes Innozenz III. war.
Der Kirche wurde die Unabhängigkeit von der Krone garantiert. Das Dokument wurde vom König nur auf erheblichen Druck der Barone angenommen. Am 6. Januar 1215 traten die bewaffneten Barone in London vor den König und verlangten die Einhaltung der Gesetze von König Heinrich I. Langton versuchte inzwischen, einen Bürgerkrieg zwischen den Baronen und dem König zu vermeiden. Johann versuchte daraufhin, Zeit zu gewinnen, da er sich nicht sicher war, wie viele der Barone auf seiner Seite und wie viele Barone auf Seiten der Rebellen standen.
Johann erschien mit wenigen Beratern und Freunden, während die Rebellen mit ihrer Armee erschienen. Nach langen Verhandlungen stimmte Johann wahrscheinlich schon am ersten Tag wesentlichen Forderungen der Rebellen zu, dennoch kam es in den folgenden Tagen bis zum 19. Juni noch zu weiteren Verhandlungen um einzelnen Punkte. Schließlich erkannte der König die Forderungen der Rebellen, die auf den 15. Juni datiert waren, mit seinem Siegel an.
Die in Latein verfasste »Magna Carta« besteht in der englischen Fassung aus 63 Artikeln, die teils sehr unterschiedliche Inhalte haben. Dies zeigt, dass der Text nicht einheitlich entworfen wurde, sondern eine Sammlung von Formulierungen ist. Einzelne Artikel, wie die Artikel 10 und 11, die die Haftung von Bürgen bei Schulden behandeln, widersprechen sich teilweise.
Viele der Abschnitte befassen sich mit praktischen Fragen des Lehensrechts, bis hin zum Verbot von Fischreusen in der Themse in Artikel 33. Die Artikel zu den besonders strittigen Fragen des Schildgelds und der Wachpflicht wurden vermutlich von Stephen Langton, dem gelehrten Erzbischof von Canterbury verfasst oder beeinflusst.
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