Freitag, 26. August 2016

Hoffmann von Fallersleben dichtete vor 175 Jahren das "Lied der Deutschen"



Das "Lied der Deutschen", auch "Deutschlandlied" genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der – seinerzeit britischen – Insel Helgoland gedichtet. Die Hymne war das passende Lied zu einer nationalen Bewegung.

Die Melodie zu dem Text entstand bereits früher. Sie stammt ursprünglich aus dem 1797 entstandenen "Kaiserlied" von Joseph Haydn, der offiziellen Volkshymne "Gott erhalte Franz, den Kaiser" für den damaligen römisch-deutschen Kaiser Franz II. aus dem Haus Österreich. Später verwendete Haydn diese Melodie im zweiten Satz des Kaiserquartetts.



Die Melodie der deutschen Nationalhymne wurde 1797 von Joseph Haydn für Franz II., den letzten Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation komponiert.

1841, zur Zeit der Nationalbewegung, erhielt das Lied seinen endgültigen Text. Hoffmann von Fallersleben stellte durch die Verwendung der bekannten Melodie mit dem Bezug zum Kaiser eine Verbindung zum Alten Reich her. Im Mittelpunkt seines Liedes stand aber nicht mehr ein Monarch, sondern die Nation selbst.

Aufgrund des Einigungsgedankens, der Beschwörung der nationalen Einheit und des Pathos von Einigkeit, Recht und Freiheit hat das hymnische Lied alle Stürme der Zeit als deutsche Nationalhymne überstanden.

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